Agrar HAK
Landwirtschaft und Matura
Zwei Schulen - eine erfolgversprechende Ausbildung!

Die Agrar-HAK ist ein freiwilliges Zusatzangebot zur Marketing-HAK. Die Teilnehmer/innen werden als ordentliche Schüler/innen der HAK und als außerordentliche Schüler/innen der LFS Hatzendorf geführt. Dadurch bekommen sie neben einem Zeugnis an der HAK auch jährlich eine Schulbesuchsbestätigung über die geleisteten Fächer in der Fachschule. Neben der HAK können somit 2 volle Fachschuljahre erledigt werden. Der 5. Jahrgang an der HAK dient ausschließlich zur Vorbereitung auf die Reife- und Diplomprüfung.
Von der 1. bis zur 3. Klasse in der HAK findet der praktische Unterricht an der LFS Hatzendorf an einem Nachmittag in der Woche für 4 Stunden statt. Folgende Fächer werden unterrichtet:
Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Elektrotechnik, Landtechnik, Baukunde, Pflanzenbau, Nutztierhaltung - Rinder, - Schweine, -Geflügelhaltung, Bienenkunde, Gemüsebau, Waldwirtschaft, Fleisch- und Milchverarbeitung, Brotbacken, Sensorik, Obstbau, Bierbrauen
Facharbeiterbrief für Landwirtschaft
Für das Erwerben des Facharbeiterbriefes gibt es mehrere Möglichkeiten, da die Schüler/innen umfangreichlich Praxis nachweisen können.
- "Landwirtschaft PLUS", berufsbegleitende Fachschule für Land-u. Forstwirtschaft mit dem Abschluss Facharbeiterprüfung Landwirtschaft im Umfang von 540 Stunden als Abenkurs bzw. an Samstagen.
- Einstieg in den Betriebsleiterlehrgang im November im Anschluss an die Matura - Agrar-HAK Schüler/innen, die 3 Jahre Praxis sowie ein 4-wöchiges Betriebspraktikum und die Theorieprüfungen absolviert haben, haben das Recht ohne weitere Voraussetzung in den Betriebsleiterlehrgang im November einzusteigen.
Vorteile für Agrar HAK-Schüler/innen:
- brauchen keine Praxis mehr nachweisen
- haben die Feststellungsprüfungen bereits abgelegt
- Einstieg erst im November in den BL Jahrgang
- besuchen nur mehr ergänzende Fächer
- sind im BL Jahrgang ordentliche Schüler der Fachschule Hatzendorf mit Abschluss und speziellen Zusatzberechtigungen (Sachkundigkeit nach dem Tierarzneimittelgesetz und nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz, Berechtigung für Tiertransport, Schlachtung, Zertifikat Biol. Landbau)
