Qualifikation

Qualifikationen

Berechtigungen

Ersatz der Facharbeiterprüfung in der Hauptfachrichtung Landwirtschaft.

Verkürzung der Lehrzeit um mindestens 1 Jahr für landwirtschaftliche Lehrberufe (verkürzte Anschlusslehre).

Verkürzung der Lehrzeit um 1 Jahr für alle Lehrberufe, für die in der Lehrberufsliste eine drei-, dreieinhalb- oder vierjährige Lehrzeit festgelegt wurde.

Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung

Zugang zur Berufsreifeprüfung

Zugang zu den 3-jährigen Aufbaulehrgängen der höheren Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten

Zugang zu berufsbildenden höheren Schulen

Entsprechend § 6 Abs. 2 Z 2 des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetzes, LGBl. II Nr. 87/2012, wird bestätigt, dass im Rahmen der Ausbildung an der land- und forstwirtschaftlichen Fachschule die Kenntnisse gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG erworben wurden.

-Entsprechend § 5 Abs. 1 Z 3 der Tiertransport-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 92/2008, wird bestätigt, dass im Rahmen der Ausbildung an der land- und forstwirtschaftlichen Fachschule die Kenntnisse gemäß Anhang IV der
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erworben wurden.

 

Freiwillige Zusatzqualifikationen

Biozertfikat (Berechtigung zum Umstieg auf einen Biobetrieb)

ECDL - Europäischer Computerführerschein

Schweißzertifikat MAG (Prüfung am WIFI Graz)

Steirische Fischerprüfung

Führerscheinkurse der Klassen: A, F, L17

Jagdkurs

 

 
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